Als Bestatter in Düsseldorf bieten wir Bestattungsvorsorge an, die sicher, umfassend und auf die individuellen Wünsche zugeschnitten ist. Immer mehr Menschen möchten bereits zu Lebzeiten die Planung ihrer eigenen Bestattung in die Hand nehmen, für die Finanzierung selbst aufkommen und so ihre Familie entlasten.
Eine Bestattungsvorsorge regelt auf Wunsch die dereinstige Beerdigung bis ins Detail: Urne oder Sarg? Blumen, Musik, Kerzen, freier Redner oder Pastor? Traueranzeige und Trauerkarten? Friedhof, Grabart, Grabpflege – als Vorsorgender können Sie alle Entscheidungen selbst in die Hand nehmen. Darüber hinaus können wir auch die im Sterbefall abzumeldenden Versicherungen, die Krankenkasse, Rentennummern, Vereine und Abonnements festhalten. Ihre Familie ist in der ersten Zeit der Trauer möglicherweise mit Aufgaben überfordert.
Denn: Im Sterbefall müssen schwere Entscheidungen getroffen werden, die nicht umkehrbar sind. Was hätte sich der Verstorbene gewünscht? Welche Vorstellungen hat er vielleicht zu Lebzeiten hinsichtlich seiner Bestattung geäußert? Eine Trauerfeier, wie sie der Verstorbene immer gewollt hatte – das ist ein beruhigendes Gefühl, alles getan zu haben.
Für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge sprechen insbesondere drei Gründe: Zum einen können Angehörige auf die Formulierung der Wünsche des Verstorbenen zurückgreifen und die Bestattung exakt danach ausrichten. Zum anderen übernehmen Vorsorgende die Verantwortung für ihre dereinstige Beerdigung, wenn die Familienverhältnisse problematisch sind. Für viele Menschen der entscheidende Grund, sich für eine Bestattungsvorsorge zu entschließen, ist jedoch die finanzielle Absicherung. Als Mitglied des Bestatterverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. dürfen wir Ihnen zwei sichere Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer dereinstigen Bestattung anbieten:
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bietet ein einfaches und sicheres Vorsorgemodell an – die treuhänderische Verwaltung von Vorsorgegeldern. Die Summe für eine angemessene Bestattungsvorsorge ist sowohl vor dem Zugriff Dritter als auch im Falle einer Insolvenz sicher. Im Todesfall wird das Geld an uns als Bestatter ausgezahlt, damit wir die Beerdigung wie vertraglich vereinbart umsetzen können.
Eine Sterbegeldversicherung dient ebenfalls der Deckung der Bestattungskosten. Während uns als Bestattungsunternehmen das unwiderrufliche Bezugsrecht übertragen wird, ist die Versicherung vor dem Zugriff Dritter geschützt. Im Todesfall wird die Versicherungssumme direkt an uns ausgezahlt, wir setzen die Beerdigung wie vertraglich vereinbart um.
Nur jede siebte Person in Deutschland besitzt eine Patientenverfügung und kann somit sicher sein, dass bei medizinischen Notfällen so gehandelt wird, wie sie es selbst verfügt bzw. entschieden hat.
Die übrigen Menschen müssen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit damit rechnen, dass medizinische Eingriffe ohne die eigene Zustimmung, bzw. im schlimmsten Fall sogar entgegen der eigenen Präferenzen, durchgeführt werden. Deshalb kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung der eigene Wille rechtlich verbindlich festgelegt werden. Somit ist für den Fall der eigenen Kommunikations- und Entscheidungsunfähigkeit bestens vorgesorgt und geregelt, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll.
Deshalb kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung der eigene Wille rechtlich verbindlich festgelegt werden. Somit ist für den Fall der eigenen Kommunikations- und Entscheidungsunfähigkeit bestens vorgesorgt und geregelt, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll.
Eine Vorsorgevollmacht zielt darauf ab, festzulegen, wer im Ernstfall die eigene Betreuung übernehmen soll.
Wenn ein schwerer Unfall oder eine Krankheit dazu führen, dass Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können, klärt die Vorsorgevollmacht, wer die Verantwortung für den Patienten übernehmen soll. Solange eine Vorsorgevollmacht nicht notariell beglaubigt wurde, kann sie jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich jedoch nicht erforderlich, es sei denn die Vertrauensperson soll auch über Immobilien verfügen können.
Eine Betreuungsverfügung bietet dem Betroffenem die Möglichkeit, dem Betreuungsgericht eine Betreuungsperson vorzuschlagen, die die eigenen Wünsche im Ernstfall durchsetzt.
Grundsätzlich sind Betreuer nicht als Vormund anzusehen und haben auch keine erzieherische Funktion. Solange sie nicht notariell beglaubigt wurde, kann eine Betreuungsverfügung jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Eine notarielle Beglaubigung ist grundsätzlich jedoch gar nicht erforderlich. Um die rechtliche Gültigkeit der Verfügung sicherzustellen, drucken Sie das Dokument nach der Erstellung aus und signieren sie es handschriftlich mit Name, Ort und Datum.
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Dann erben die engsten Verwandten. Für überlebende Ehegatten gelten besondere Regeln.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner werden in der ersten Ordnungsstufe berücksichtigt. Allerdings werden sie in der gesetzlichen Erbfolge im Ehegattenerbrecht gesondert betrachtet.
Um nach dem Tod eines Erblassers keine „bösen Überraschungen“ zu erleben, ist ein Testament hilfreich. Dieses muss handschriftlich verfasst sein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. In komplizierten Fällen, wenn zum Beispiel Vermögen im Ausland vorhanden ist oder unterschiedliche Nationalitäten beteiligt sind, lohnt sich eine Beratung bei einem Anwalt für Erbrecht.
Der Tod eines nahen Menschen ist zunächst einmal ein Schock. Statistisch hat man nur alle 17 Jahre überhaupt einmal mit dem Tod eines Angehörigen oder nahen Freundes zu tun. Verständlich, dass nun schnell vertrauensvolle Unterstützung gebraucht wird. Und genau jetzt ist Vorsicht geboten: Denn Bestatter ist nicht gleich Bestatter! Es gibt Meisterbetriebe, Fachbetriebe, aber auch Quereinsteiger mit und ohne Qualifikation und reine Online-Vermittler auf Provisionsbasis. Was kaum jemand weiß: Als Bestatter tätig zu sein, setzt nicht zwingend eine Ausbildung voraus, ein Gewerbeschein reicht. Elke Herrnberger, Pressesprecherin für den Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. rät, hier genau hinzusehen: Welche Qualifikationen hat das Bestattungshaus, ist dies ein Fachbetrieb, werde ich umfänglich und seriös beraten und werden die Bestattungskosten transparent dargestellt?
Zur Unterstützung in einer solchen emotional schwierigen Zeit haben wir einen Ratgeber mit 5 Kriterien für die Suche nach qualifizierten und seriösen Bestattern zusammengestellt:
Bei der Internetsuche unter den Suchbegriffen „Bestatter“, „Begräbnis“, „Todesfall“ und so weiter erhält der Hilfesuchende eine nahezu undurchschaubare Auswahl an Websites und Anbietern, die in allen Preiskategorien und Ausprägungen Bestattungsdienstleistungen anbieten. Halten Sie kurz inne und erinnern Sie sich an die letzten Sterbefälle im Bekanntenkreis. Haben Sie die Möglichkeit, auf persönliche Erfahrungen zurückzugreifen? Können Sie jemanden fragen? Reputation und Empfehlung sind immer noch die besten Auswahlkriterien, wird hier doch von Mensch zu Mensch empfohlen. Wie wichtig und hilfreich die Begleitung durch einen geschulten Bestatter oder eine geschulte Bestatterin ist, belegen zahlreiche positive Bewertungen aus Kundenumfragen aus dem vergangenen Jahr: „Mehr konnte uns nicht abgenommen werden. Wir waren dankbar für die nette Unterstützung.“, „Wir fühlten uns sehr gut beraten und unterstützt. Gerade im Moment wo das Denken schwerfällt, ist dies ein große Hilfe!“ Darum sollte es bei Bestattungen immer gehen: um den Menschen der gestorben ist und die Menschen, die mit diesem Verlust umgehen müssen. Persönliche Erfahrungen und Empfehlungen sind dabei ein guter Leitstern.
In Deutschland kann praktisch jeder ein Gewerbe als Bestatter anmelden. Deshalb hat der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. erhebliche Anstrengungen unternommen, um Qualitätsstandards im Bestattungshandwerk zu verankern. Seit 2003 gibt es den Ausbildungsberuf der „Bestattungsfachkraft“ und seit 2010 die Fortbildung zum „Bestattermeister“. Der Erwerb dieser Abschlüsse ist zwar fachlich sinnvoll und geboten, rechtlich aber nach wie vor nicht erforderlich. Deshalb stellt ein ganz wesentliches Merkmal der Qualitätssicherung im Bestatterhandwerk das „Markenzeichen der Bestatter“ dar. Betriebe, die diesen Gütenachweis führen dürfen, haben ihre fachliche und persönliche Qualifikation nachgewiesen und sind somit verlässliche Experten im Bereich der Bestattungsvorsorge und in allen Angelegenheiten eines Trauerfalls. Markenzeichenbestatter sind vom Handwerk geprüft und werden regelmäßig überwacht. So wird Qualität und Seriosität nicht nur behauptet, sondern mit „Brief und Siegel“ dokumentiert. In Deutschland gibt es rund 900 Markenzeichen-Betriebe.
Viele Online-Anbieter von Bestattungsleistungen sind lediglich Vermittlungsportale, die Ihren Auftrag an einen, für Sie noch unbekannten, Bestatter weiterleiten, dieser Bestatter zahlt an den Vermittler eine Provision. Ganz anders ein direkter und persönlicher Ansprechpartner in einem Bestattungshaus vor Ort: Hier können Sie alle Fragen stellen, die Sie bewegen, erfahren Beratung, Beistand und Trauerbegleitung, Kosten und Leistungsumfang einer Bestattung wird genau erklärt. Auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. sind mehr als 85 % der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen gelistet. Dort grenzt eine Suche nach Wohnort oder Postleitzahl problemlos die in Frage kommenden Bestatter ein. Im Suchergebnis sind die einzelnen Leistungen des jeweiligen Bestattungshauses ersichtlich. Diese Online-Bestattersuche funktioniert vollständig ohne Provisionszahlungen. Haben Sie ein Bestattungshaus am gewünschten Ort gefunden, können Sie unkompliziert und unverbindlich ein Beratungsgespräch vereinbaren. Regionale Bestattersuche beim Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.: www.bestatter.de
Achten Sie auf eine transparente Preisgestaltung und lassen Sie sich nicht mit unseriösen Angeboten locken. Die meisten Menschen haben keine konkrete Preiserfahrung mit Bestattungen und können dadurch anfällig für unrealistische Versprechungen sein, wie eine Bestattung für wenige hundert Euro. Lassen Sie sich die entstehenden Kosten beziffern, fragen Sie auch nach den Nebenkosten! Zu den Kosten für die klassischen Bestatter-Dienstleistungen können noch Friedhofsgebühren, Kosten für die Einäscherung, für zusätzliche Überführungen, für ein Grabmal oder für die Grabpflege anfallen. Diese „Nebenkosten“ können bis zu 60 % der gesamten Bestattungskosten ausmachen. Bestattungshäuser, die sich nicht in der Lage sehen, einen transparenten Kostenvoranschlag auszustellen, sollten eher zurückhaltend betrachtet werden. Ein seriöser Bestatter geht mit Ihnen alle Punkte durch und geht auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ein. Sie erhalten zum Abschluss der Beratung ein transparentes Angebot mit allen Leistungen und Kosten.
Wenn Sie sich für ein Bestattungshaus entschieden haben, vereinbaren Sie ein Gespräch. In einem Telefonat oder einem persönlichen Gespräch kann der Bestatter in aller Ruhe Ihre Bedürfnisse und Ihr Anliegen mit Ihnen und Ihrer Familie besprechen. Ein Beratungsgespräch kann entweder in den Räumen des Instituts oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Werde ich klar und deutlich darüber informiert, welche Möglichkeiten das Bestattungshaus bietet? Vermittelt der Bestatter Ihnen die nötige Entscheidungsfreiheit, die Sie in dieser Situation brauchen oder haben Sie etwa das Gefühl es geht alles zu schnell? Wird Druck aufgebaut, möglichst schnell zu einer Beauftragung und Entscheidung zu kommen? Vertrauen Sie auf Ihr persönliches Bauchgefühl. „Eine Nacht darüber zu schlafen“ oder Rücksprache mit anderen Familienangehörigen zu nehmen, ist in der Regel möglich, wenn auch häufig im Hinblick auf gesetzliche Bestattungsfristen in einem festgelegten Zeitrahmen entschieden werden muss.